EnergieSchweiz

Impulsberatung «erneuerbar heizen» für Unternehmen und Verwaltung

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Das müssen Sie wissen

Der Ersatz eines Heizsystems mit Öl, Gas oder Strom durch eine Heizung mit erneuerbarer Energie zahlt sich aus. Die Impulsberatung begleitet Sie von Anfang an beim Wechsel und zeigt das Sparpotenzial für Ihre Firma auf.

Beitrag

Qualifizierte Impulsberaterinnen und Impulsberater beraten Sie kostenlos, sofern die Wärmeerzeugungsanlage älter als 10 Jahre ist und als Hauptheizung für die Raumwärme dient.

Ergebnis

Gemeinsam mit der von Ihnen gewählten Impulsberaterin resp. dem Impulsberater finden Sie eine passende Heizlösung mit erneuerbarer Energie für Ihr Unternehmen und errechnen Ihr Sparpotenzial.

Die Impulsberatung half, viele Fragen zu klären. Ich werde nun meine Ölheizung durch eine Luft-Wasser-Wärmepumpe ersetzen

Jean Kratzer, Inhaber, Metzgerei Kratzer

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Wenden Sie sich an unsere Energiefachpersonen

E-Mail0848 444 444

Finden Sie einen Impulsberater oder eine Impulsberaterin in Ihrer Nähe und vereinbaren Sie einen Termin für ein Erstgespräch. Dieses Gespräch dient der Klärung grundsätzlicher Fragen zum aktuellen Zustand Ihres Heizsystems und zur Vorbereitung der Besichtigung vor Ort. Dabei werden der Zweck, der Zustand und die Funktion des heutigen Systems sowie die Situation für Alternativen analysiert. Zudem wird geklärt, wie der Entscheidungsprozess ablaufen soll.

Daraufhin werden alle Möglichkeiten abgeklärt für die optimale Wahl der Heizung. Auf dieser Basis wird der Beratungsbericht in Form einer Checkliste erstellt. Im Anschluss findet ein Beratungsgespräch bei Ihnen im Unternehmen statt, in dem die möglichen Heizsysteme erklärt werden und geht auf Ihre Fragen ein. Nach diesem Gespräch erhalten Sie den Besprechungsbericht und können auf dieser Basis die weiteren Schritte zum Wechsel auf eine neue Wärmeerzeugungsanlage angehen.

Tools und Rechner

Heizkostenrechner

Berechnen Sie, welches Heizsystem wie viel CO2 ausstösst und was es kostet.
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Häufige Fragen

Nein. Die Förderung im Rahmen des Programms «erneuerbar heizen» ist unabhängig von der Gebäudekategorie (u. a. Restaurants, Industrie-, Gewerbe- oder Dienstleistungsbetriebe, Verkaufsgeschäfte, Büros, Schulen, Verwaltungsgebäude, Wohnen) und dem Energieträger des alten Wärmeerzeugers (u. a. Öl, Gas, Elektro, Wärmepumpe, Holz) oder dem Alter des Brenners.

Beratungen betreffend der Sanierung von Gebäudehüllen oder der Installation einer Photovoltaikanlage können miteinbezogen werden, sind aber nicht förderberechtigt. Beantragen Sie nebst der Impulsberatung ebenfalls schriftlich Ihre gewünschte Zusatzberatung bei Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater.

Es ist nur eine Impulsberatung pro Wärmeerzeugungsanlage förderberechtigt.

Nein. Eine Doppelförderung mit allfälligen Beiträgen an die Impulsberatung aus kantonalen und kommunalen Förderprogrammen ist ausgeschlossen.

Infomaterial und Dokumente

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